I. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt gemäß den gesetzlichen Bedingungen zustande, wenn das Angebot inklusive Nebenkosten angenommen wird. Dies kann auch stillschweigend, z. B. durch die Zahlung des Kaufpreises erfolgen.

II. Preise und Zahlung

Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse.

III. Lieferfrist

  1. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Der Verkäufer behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.
  2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben dem Käufer vorbehalten.
  3. Sofern die Voraussetzungen von III.3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  5. Vom Verkäufer nicht vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der Vereinbarten Liefertrist die Lieferung schriftliche anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessen Nachfist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
  6. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleiben unberührt.

IV. Gefahrübergang

Die Beförderung der Ware vom Lager des Verkäufers zum Kunden erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr.

V. Abnahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung anch Maßgabe der Ziffer 2. verlangen.
  2. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Verzug des Käufers gem. Ziffer 1. kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

VI. Rücktritt

Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

VII. Gewährleistung

  1. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung, auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
  2. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezognene Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
  3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. ür die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
  4. Die Sachmängelansprüche verjähren in zwei Jahren nach der Übergabe.

VIII. Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verusacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grunsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.